| Rückenwind für Whistleblower |
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| Wednesday, 19 October 2011 08:51 |
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Sie haben einen starken Sinn für Gerechtigkeit, prangern Missstände an und gehen sogar an die Öffentlichkeit, wenn bei ihrem Arbeitgeber etwas schief läuft. Ab sofort sind Whistleblower besser vor Kündigung geschützt. Für manche gelten sie als Nestbeschmutzer, für andere als mutige Menschen, die sich nicht wegducken. Bislang hatten Whistleblower in Deutschland einen schweren Stand: Anders als in den USA oder Großbritannien, wo Whistleblower gesetzlichen Schutz genießen, mussten sie in Deutschland mit der Kündigung rechnen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erklärte dies jetzt für unzulässig. Stattdessen seien Informanten über das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt. Eine Altenpflegerin aus Berlin hatte gegen ihren Arbeitgeber Strafanzeige erstattet und daraufhin die fristlose Kündigung kassiert. Zwar wurde der Ruf des Unternehmens dadurch geschädigt. Dennoch sei das öffentliche Interesse an den Zuständen in einer Pflegeeinrichtung höher zu Bewerten, argumentierten die Richter. Die Kündigung verstoße gegen die Menschenrechtskonvention. Der Klägerin stehen nun 15 000 Euro Entschädigung zu. |