| Wo beginnt der Machtbereich? |
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| Freitag, den 01. Juli 2011 um 09:04 Uhr |
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Wann gilt eine Kündigung als zugestellt? Das Bundesarbeitsgericht urteilte jetzt, dass auch der Lebenspartner das Schreiben wirksam in Empfang nehmen darf. Eine Kündigung gilt als zugestellt, wenn sie in den sogenannten Machtbereich des Arbeitnehmers gelangt. Dafür ist es unerheblich, ob der Angestellte den Brief persönlich entgegennimmt. Gültig ist eine Kündigung auch dann, wenn ein Bote sie dem Lebens- oder Ehepartner, mit dem sich der Mitarbeiter eine Wohnung teilt, aushändigt. Das Bundesarbeitsgericht hat nun über einen Fall entschieden, in dem eine Frau nach einem Streit ihren Arbeitsplatz verlassen hatte. Ihr Chef schrieb sofort eine ordentliche und fristgerechte Kündigung, die der Betrieb dem Ehemann der Gekündigten an dessen Arbeitsplatz überreichte. Als der Ehemann das Kündigungsschreiben an seine Frau weitergab, war die Kündigungsfrist überschritten. Dennoch galt sie vor Geicht als gültig, da sie rechtzeitig den Machtbereich der Frau erreicht hatte. Die Forderung nach einer verlängerten Kündigungsfrist lehnten die Richter damit ab. |