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Gerangel ums Arbeitszeugnis PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 24. Juni 2011 um 15:03 Uhr

Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses zu erstellen ist für viele Personaler eine eher unbeliebte Aufgabe. Ein Gericht fällte jetzt ein harsches Urteil gegen einen unwilligen Betrieb. Unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 600 Euro oder sogar ersatzweise Haft verdonnerten die Richter am Arbeitsgericht Koblenz jetzt ein widerspenstiges Unternehmen dazu, ein Arbeitszeugnis zu erstellen.

Zusätzlich muss die Firma die Gerichtskosten sowie die Anwälte der Klägerin bezahlen. Vorangegangen war dem Verfahren ein Streit darüber, ob die Firma einer ehemaligen Mitarbeiterin ein Zeugnis ausgestellt habe oder nicht. Der Ex-Arbeitgeber behauptete, das Zeugnis mit der Post verschickt zu haben. Bei der Klägerin kam es allerdings nie an. Ihr Wunsch nach einer Neuausstellung des Zeugnisses verpuffte wirkungslos.

Deshalb zog die Frau vor Gericht. Da der Betrieb nicht nachweisen konnte, dass die ehemalige Angestellte ihr Zeugnis erhalten habe, verpflichtete das Gericht ihn zu einer Neufassung. Sollte das Unternehmen dieser Forderung nicht nachkommen, wird es also teuer.