| Weiterbildungskosten: Wer zahlt bei Kündigung? |
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| Dienstag, den 15. März 2011 um 01:00 Uhr |
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Angestellte, die noch während einer Weiterbildungsmaßnahme das Arbeitsverhältnis lösen, müssen ihrem Arbeitgeber die Kosten erstatten. Auf Kosten des Arbeitsgebers eine teure Weiterbildung anfangen, sich besser qualifizieren und sich mit dem neuen Know-how einen besseren Job suchen? Ganz so einfach geht es nicht. Angestellte, die ihren Chef für ihre Fortbildung zahlen lassen und dadurch einen geldwerten Vorteil erlangen, müssen eine gewisse Treue an den Tag legen – andernfalls sind sie verpflichtet, die entstandenen Kosten zurückzuerstatten. Das bekräftigte nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem aktuellen Urteil. Verhandelt wurde der Fall eines Bankangestellten, der über einen Zeitraum von acht Monaten zwei Studiengänge besucht hatte. Bevor der dritte Kurs losgehen sollte, kündigte der Mann seine Stelle. Damit hat sein alter Arbeitgeber das Recht, die verursachten Kosten zurückzuverlangen. Eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch die Bindung an den Arbeitsvertrag bis zum Abschluss des Studienganges sahen die Richter nicht. |