| Wohin mit dem Resturlaub? |
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| Freitag, den 07. Januar 2011 um 01:00 Uhr |
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Umfrageergebnissen zufolge verbrauchen Arbeitnehmer in Deutschland nur einen Teil ihres Jahresurlaubs - und zwar 75 Prozent ihres vertraglichen Gesamtanspruchs. Damit liegt der Urlaubsweltmeister Deutschland deutlich hinter seinen europäischen Nachbarn zurück. In Frankreich etwa sieht die Bilanz mit 89 Prozent deutlich arbeitnehmerfreundlicher aus. Dabei haben Angestellte hierzulande meistens die Möglichkeit, ihren Resturlaub weit ins Folgejahr mitzunehmen. Bis zum 31. März des nächsten Jahres bleiben offene Urlaubtage dem Resturlaubskonto erhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Es war entweder aufgrund betrieblicher Gründe, zum Beispiel wegen außerordentlich viel Arbeit, nicht möglich, den Urlaub zu nehmen. Oder der Mitarbeiter war krank und konnte deshalb sein Freizeitkonto nicht ausschöpften. In beiden Fällen empfiehlt es sich, von seinem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen, in der sich dieser bereit erklärt, den Resturlaub zu übertragen. Eine Ausnahme gilt für alle Mitarbeiter, die neu sind im Betrieb und in ihrer Probezeit zwar Urlaub angesammelt haben, ihn aber nicht nehmen konnten: Sie dürfen den Resturlaub im Verlauf des gesamten Folgejahres verbrauchen. |