| Keine Kündigung bei gefälschtem Arbeitszeugnis |
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| Montag, den 03. Januar 2011 um 01:00 Uhr |
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Ein Arbeitszeugnis fälschen und selbst die Unterschrift seines Chefs darunter setzen ist kein Kavaliersdelikt. Eine Kündigung ist dadurch trotzdem nicht gerechtfertigt. Das Arbeitsgericht Frankfurt verhandelte die Kündigungsschutzklage, mit der sich ein Sparkassen-Angestellter gegen seinen Rauswurf wehrte. Es war unstrittig, dass der Mann sein Zeugnis auf einem Blanko-Dokument selbst geschrieben und die Unterschrift des Vorgesetzten gefälscht hatte. Als sein Chef davon Wind bekam, kündigte er dem Mitarbeiter fristlos. Trotzdem sahen die Richter keinen ausreichenden Kündigungsgrund. Ausschlaggebend war die Begründung: Zwar wertete das Gericht den Vorfall als außerdienstliches Fehlverhalten, es habe aber keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung oder die betriebliche Verbundenheit aller Mitarbeiter. Obwohl sich der Mann möglicherweise einer Straftat schuldig gemacht hat, trennte das Gericht damit die berufliche und private Sphäre voneinander. Der Mann muss weiterhin in seiner vorherigen Position als Teamleiter bei der Sparkasse beschäftigt werden. |