| Kündigung unwirksam – trotz 16 000 privater SMS |
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| Mittwoch, den 20. Oktober 2010 um 09:59 Uhr |
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Sogar bei außerordentlichem Missbrauch des Diensthandys ist nicht ohne weiteres eine Kündigung möglich. Auch der geschädigte Arbeitgeber muss sich an Spielregeln halten. 16 000 private SMS, verteilt über einen Zeitraum von 22 Monaten, hatte ein Angestellter aus Frankfurt von seinem Diensthandy aus verschickt - und seinem Arbeitgeber dadurch einen Schaden in Höhe von 2 500 Euro verursacht. Dabei hatte er zuvor auf eigenen Wunsch ein Mobiltelefon mit zwei Rufnummern erhalten, von denen eine privat abgerechnet wurde. Nachdem der Missbrauch bei einer internen Revision aufgefallen war, sprach das Unternehmen die Kündigung aus, zunächst fristlos, später ordentlich. Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte die Kündigung nun für unwirksam. Trotz des Schadens sei das Vorgehen zu drastisch. Statt dessen hätte die Firma zu einem viel früherem Zeitpunkt reagieren und den Mitarbeiter mit einer Abmahnung warnen müssen. Überhöhte Handyrechnungen, verursacht von durchschnittlich 24 SMS täglich, hätten schließlich auffallen müssen. |