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Stellensuche: Ältere brauchen Geduld PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 27. Oktober 2011 um 09:39 Uhr

Es geht voran, aber in winzig kleinen Schritten: Wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg meldet, hat sich die Beschäftigungssituation älterer Erwerbstätiger leicht verbessert. Allerdings beruht diese Verbesserung größtenteils darauf, dass heute mehr Frauen berufstätig sind als früher – und zwar quer durch alle Altersgruppen.

Außerdem kommen die Vertreter der geburtenstarken Jahrgänge, die Babyboomer, jetzt in ein fortgeschrittenes Alter. Auch das führt dazu, dass der Anteil Älterer in der Erwerbstätigenstatistik zunimmt. Allerdings sind die Jobs der Generation 50 plus auch deutlich stabiler geworden. Dass es weniger Programme für den Vorruhestand gibt, zeigt offenbar Wirkung. Geraten ältere Arbeitnehmer in Arbeitslosigkeit, haben sie es immer noch schwer.

Eine Kennzahl, die das deutlich macht, ist die Übergangsrate von der Arbeitslosigkeit in den ersten Arbeitsmarkt: Bei den 50- bis 64-Jährigen liegt diese bei 3,9 Prozent – und damit deutlich unter dem Wert von 7,2 Prozent, der bei den 25- bis 49-Jährigen gemessen wurde.

 
Alkoholsucht: Entziehungskur vor Kündigung PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 21. Oktober 2011 um 08:55 Uhr

Wer regelmäßig zu tief ins Glas schaut wird am Arbeitsplatz schnell zur Belastung für das Team: Wahrscheinlich wird er seine Aufgaben nicht wie vorgesehen erledigen können, meist bleibt das dann an den Kollegen hängen. Dennoch hat ein Betrieb nicht das Recht, einen Alkoholsüchtigen einfach zu kündigen.

Alkoholismus zählt als Krankheitsbild. Daraus resultierende Fehler sind dem Mitarbeiter zunächst nicht anzulasten. Stattdessen soll der Vorgesetzte, aber auch die zuständige Personalabteilung, dem Betroffenen die Möglichkeit geben, eine Entziehungskur zu machen. Erst wenn der Alkoholkranke diese Chance ungenutzt verstreichen lässt, ist eine Kündigung angebracht.

Diese übliche Regelung bestätigte nun das Landesarbeitsgericht Mainz in einem aktuellen Urteil. Zur Verhandlung kam der Fall einer Krankenschwester, die nach mehreren Zwischenfällen eine Kündigung erhielt. Die alternativ angebotene Stelle mit geringerer Bezahlung lehnte sie ab. Stattdessen zog sie vor Gericht – und bekam Recht.

 
Rückenwind für Whistleblower PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 19. Oktober 2011 um 08:51 Uhr

Sie haben einen starken Sinn für Gerechtigkeit, prangern Missstände an und gehen sogar an die Öffentlichkeit, wenn bei ihrem Arbeitgeber etwas schief läuft. Ab sofort sind Whistleblower besser vor Kündigung geschützt. Für manche gelten sie als Nestbeschmutzer, für andere als mutige Menschen, die sich nicht wegducken.

Bislang hatten Whistleblower in Deutschland einen schweren Stand: Anders als in den USA oder Großbritannien, wo Whistleblower gesetzlichen Schutz genießen, mussten sie in Deutschland mit der Kündigung rechnen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erklärte dies jetzt für unzulässig. Stattdessen seien Informanten über das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt. Eine Altenpflegerin aus Berlin hatte gegen ihren Arbeitgeber Strafanzeige erstattet und daraufhin die fristlose Kündigung kassiert.

Zwar wurde der Ruf des Unternehmens dadurch geschädigt. Dennoch sei das öffentliche Interesse an den Zuständen in einer Pflegeeinrichtung höher zu Bewerten, argumentierten die Richter. Die Kündigung verstoße gegen die Menschenrechtskonvention. Der Klägerin stehen nun 15 000 Euro Entschädigung zu.

 
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